Bündner FDP zufrieden mit dem Entscheid des Bundesrates für Verlängerung des MWST-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen

Gemäss einer aktuellen Medienmitteilung ist der Bundesrat  mit einer weiteren befristeten Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes von 3,8 Prozent für Beherbergungsleistungen bis Ende 2027 einverstanden. Die Bündner FDP.Die Liberalen begrüsst vor allem im Interesse der Bündner Hotellerie diesen Entscheid sehr. Sie hofft, dass das Parlament in diesem Sinne entscheiden wird.

Seit 1996 gilt für die Hotellerie sowie andere Beherbergungsformen ein befristeter MWST-Sondersatz, der bereits fünfmal verlängert wurde. Ende 2017 soll die aktuelle Regelung auslaufen, sofern das Gesetz nicht geändert wird. Ein Sondersatz, für den sich die Bündner FDP seit Anbeginn eingesetzt hat, ist im Interesse der Bündner Hotellerie und bedarf der Unterstützung des Parlaments.

Ein Auslaufen des befristeten Sondersatzes auf Ende Jahr ist nach Auffasung der Bündner FDP.Die Liberalen angesichts der durch den starken Franken mit verursachten anhaltend schwierigen Lage im Tourismus derzeit nicht angebracht.

Die parlamentarische Initiative de Buman vom 11. März 2015 forderte übrigens, den Sondersatz künftig definitiv im Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) definitiv zu verankern. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat sich nach der Vernehmlassung jedoch nur für eine befristete Verlängerung um 10 Jahre ausgesprochen. Sie will damit der Branche Planungssicherheit geben, aber weiterhin die Möglichkeit haben, den Sondersatz regelmässig zu überprüfen. Der Bundesrat teilt die Meinung der Kommission.